FAQ
Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen rund um die Stadtwerke Passau und Ihre Produkte? Vielleicht finden Sie Ihre Antwort bereits in unseren folgenden FAQs (frequently asked questions).
FAQ´s allgemein
Bequem online über Formular "Abmeldung" oder schriftlich an
Stadtwerke Passau GmbH
Regensburger Str. 29
94036 Passau
Diese beträgt 14 Tage und sollte mit dem Ende des Mietvertrages übereinstimmen.
Verwenden Sie bitte unser Onlineformular "Anmeldung".
Nein, das Ablesen übernehmen unserer Mitarbeiter. Sie können uns aber gerne auch selbst den Zählerstand mitteilen über unser Formular "Zählerstandmeldung"
Die Abschlagszahlung ist immer monatlich am letzten Werktag des abgelaufenen Monats für den abgelaufenen Monat fällig. Sie zahlen also immer erst im Nachhinein.
Den Abschlag können Sie entweder bequem per Lastschrift abbuchen lassen oder zu den auf Ihrer Vertragsbestätigung angegebenen Fälligkeiten überweisen.
Die Bankverbindung können Sie einfach über Ihren Account im Onlineportal ändern oder über folgendes Formular.
Den Abschlag können Sie einfach über Ihren Account im Onlineportal oder telefonisch unter 0851 560-490 ändern.
Ist ein/mehrere Vertragspartner der Stadtwerke Passau ausgezogen, muss der Vertrag wie bei Auszug über unser Formular Abmeldung gekündigt werden. Der neue Mieter/ die neuen Mieter müssen sich über unser Anmeldeformular anmelden.
FAQ´s Strom
Der Strompreis, den Sie als Kunde bezahlen, setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: dem reinen Energiepreis inkl. Service und Vertrieb, den Netznutzungsentgelten (inkl. den Kosten für die Messeinrichtung (Stromzähler)) sowie den staatlich festgelegten Steuern, Abgaben und Umlagen.
Der Energiepreis unterliegt den allgemeinen Marktspielregeln aus Angebot und Nachfrage und wird zwischen den Akteuren an der Strombörse bzw. an vergleichbaren Großhandelsplätzen bestimmt.
Die Netznutzungsentgelte (NNE) sind gesetzlich reguliert und werden durch den jeweiligen Netzbetreiber für die Nutzung des Stromnetzes erhoben. Hinzu kommen die Kosten für die Messeinrichtung bzw. den Stromzähler.
Die Steuern, Abgaben und Umlagen sind ebenfalls nicht durch den Lieferanten beinflussbar sondern sind staatlich festgelegt und werden i.d.R. jedes Jahr neu bestimmt. Hierzu zählen die Umsatz- sowie die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage), die Umlage nach § 19 StromNEV sowie die Offshore-Netzumlage.
Die Höhe der aktuell geltenden gesetzliche Umlagen sowie weiterführende Informationen zu den Umlagen entnehmen Sie bitte der gemeinsamen Internetplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Welche Arten von Stromzählern es gibt, erfahren Sie hier:
Standard-Eintarifzähler*
Die meisten Haushalte verfügen heute über einen sogenannten Eintarifzähler zur Messung des Stromverbrauchs. Der Eintarifzähler zeichnet auf, welche Strommenge gemessen in Kilowattstunden abgenommen wird. Der Verbrauch wird unabhängig von der Tageszeit erfasst. Eintarifzähler werden mit dem Kürzel HT (Code 1.8.0) gekennzeichnet.
Mehrtarifzähler*
Ein Mehrtarifzähler ermittelt die verbrauchten Energiemengen zu Hochtarif- und Niedertarifzeiten (HT Code 1.8.1 und NT Code 1.8.2). Vor allem in der Vergangenheit wurde zwischen Tag- und Nachtstrom durch Zweitarifzähler aufgrund von Preisvorteilen bei Nachtstrom unterschieden. Ein Zweitarifzähler verfügt darum über zwei Zählwerke.
Stromzähler mit Smart-Meter-Funktionen
Ein sogenannter Smart-Meter, auch intelligenter Zähler genannt, erfasst, speichert und überträgt alle Verbrauchsdaten elektronisch. Die digitalen Zähler zeigen Verbrauchsmengen und Verbrauchszeiten an, zeichnen die Daten auf und übermitteln sie direkt an den Messdienstleister. Über ein zusätzliches Display in der Wohnung oder eine Online-Anwendung kann der Verbraucher erkennen, wie viel er wann verbraucht.
Stromzähler mit Zwei-Richtungs-Messung*
Ein Zwei-Richtungs-Zähler misst den in beide Richtungen fließenden Strom. Dies ist zum Beispiel für Betreiber einer Photovoltaikanlage wichtig, da sie sowohl den bezogenen als auch den eingespeisten Strom erfassen müssen.
*Dieser Zähler kann entweder ein Zähler mit Rollenlaufwerk oder ein elektronischer Zähler (moderne Messeinrichtung) sein.
Die Kündigung des bestehenden Vertrages mit Ihrem jetzigen Versorger übernehmen wir für Sie. Wir kümmern uns auch um die Formalitäten des Netznutzungsvertrages mit Ihrem Netzbetreiber.
Kündigungsvollmacht Strom
Wir bearbeiten Ihren Vertrag natürlich so schnell wie möglich. Die einheitlich in Deutschland festgelegten Wechselprozesse dauern allerdings etwas, so dass wir Sie in max. 6 – 8 Wochen nach Auftragserteilung mit Strom versorgen können.
Bei einem Wechsel zu den Stadtwerken Passau entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Unser Preis ist ein Komplettpreis, d. h. sämtliche Steuern und Abgaben (z. B. Netzgebühren) sind enthalten.
Nein, durch den Wechsel des Stromversorgers kann es zu keiner Unterbrechung kommen. Ihre Stromversorgung ist auch bei einer Terminverschiebung oder einer Verzögerung gesetzlich gesichert, so dass Sie in keinem Fall darauf verzichten müssen.
Die Nummer des Stromzählers ändert sich durch einen Lieferantenwechsel nicht. Dieser ist Eigentum des örtlichen Netz- bzw. Messtellenbetreibers. Zu einem Zählertausch kommt es in der Regel nur aufgrund von eichrechtlichen Austauschverpflichtungen, geänderten technischen Anforderungen oder aufgrund eines Defekts.
FAQ´s Gas
Verwenden Sie einfach unser Onlineformular "Anmeldung".
Die Kündigung des bestehenden Vertrages mit Ihrem jetzigen Versorger übernehmen wir für Sie. Wir kümmern uns auch um die Formalitäten des Netznutzungsvertrages mit Ihrem Netzbetreiber.
Wir bearbeiten Ihren Antrag so schnell wie möglich. Ein Wechsel hängt zum einen von festgelegten Fristen bei den Wechselprozessen ab, zum anderen von der Vertragslaufzeit bei Ihrem aktuellen Lieferanten.
Bei einem Wechsel zu den Stadtwerken Passau entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Unser Preis ist ein Komplettpreis, d. h. sämtliche Steuern und Abgaben (z. B. Netzgebühren) sind enthalten.
Die Nummer des Gaszählers ändert sich durch einen Lieferantenwechsel nicht. Dieser ist Eigentum des örtlichen Netz- bzw. Messtellenbetreibers. Zu einem Zählertausch kommt es in der Regel nur aufgrund von eichrechtlichen Austauschverpflichtungen, geänderten technischen Anforderungen oder aufgrund eines Defekts.
Eines vornweg: Eine Gasheizung ist nicht gefährlicher als andere Heizungsarten. Lassen Sie die Anlage fachgerecht installieren und regelmäßig warten, ist die Gefahr sogar sehr gering. Denn an alle Komponenten der Technik sind hohe Anforderungen gestellt. So regelt die Feuerungsverordnung (FeuVO) wesentliche Punkte in Bezug auf die Aufstellung. Sie enthält Anforderungen an die Verbrennungsluftversorgung, die Abgas- sowie die Gasleitungsanlage und sorgt dafür, dass eine Gasheizung im Innenraum nicht gefährlich ist. Darüber hinaus halten sich Fachhandwerker bei der Installation von Gasanlagen an die „Technische Regel für Gasinstallationen“ (TRGI), die regelt, wie eine Gasheizung ohne Gefahr zu planen, auszuführen, zu warten und instand zu halten ist.
Weiter ist es heute Pflicht, einen Gasströmungsrechner einzubauen, der bei einem übermäßig hohen Gasvolumenstrom die Anlage in solchen Fällen absperrt.
Kommt es doch einmal zu einem Gasleck, lässt sich das schnell feststellen. Denn Gasversorger odorieren den Rohstoff. Sie versetzen Gas mit einem bestimmten Geruchsstoff, sodass es entweder stark faulig oder chemisch riecht und die Heizung einen schlechten Geruch abgibt.
Keine Panik!
Erdgas riecht dank seines beigemischten Duftstoffes so intensiv, dass selbst kleinste Gasmengen Wahrgenommen werden. Schlägt Ihre Nase Alarm, ist das noch kein Grund zur Panik. Bleiben Sie Ruhig und beachten die nachfolgenden Punkte:
Keine Flammen und keine Funken!
Riecht es nach Gas, Ist offenes Feuer tabu. Also Zigaretten aus, kein Feuerzeug und keine Streichhölzer benutzen!
Auch an elektrischen Anlagen können Funken entstehen.
Deshalb:
Licht- und Geräteschalter nicht mehr betätigen, kein Stecker aus der Steckdose ziehen.
Und kein Telefon oder Handy im Haus verwenden.
Fenster auf!
Frische Luft senkt die Gaskonzentration im Raum. Wenn möglich, Türen und Fenster weit öffnen, für Durchzug sorgen.
Wichtig: Auf keinen Fall die Dunstabzugshaube oder einen Ventilator einschalten – Funkenbildung möglich!
Gashahn zu!
Schließen Sie die Absperreinrichtung der Gasleitung, wenn dies gefahrlos möglich ist!
Mitbewohner warnen!
Warnen Sie Ihre Mitbewohner
Wichtig: Nicht klingeln, sondern klopfen sie an der Wohnungstür und verlassen Sie so schnell wie möglich das Haus.
Bereitschaftsdienst anrufen – außerhalb des Hauses!
Der Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Passau GmbH ist für Sie 24/7 unter der Rufnummer 0851 6069 erreichbar und ist schnell zur Stelle. Dieser Sicherheitsservice kostet Sie keinen Cent – auch wenn es „falscher Alarm“ sein sollte.
Wichtig: Beim Telefonieren können Funken entstehen. Also nur von außerhalb des Hauses anrufen.
Bitte warten Sie vor dem Haus und weisen Sie den Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Passau GmbH ein.
Erdgas wird am Zähler in Kubikmetern (m³) nach seinem Volumen gemessen und dann rechnerisch auf Basis des Regelwerks des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), Arbeitsblatt G 685, in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Dabei spielt der Energiegehalt des Naturproduktes Erdgas (Brennwert) im Abrechnungszeitraum sowie der an der Abnahmestelle vorhandene tatsächliche Druck (Zustandszahl) eine Rolle. Wie die genaue Umrechnung erfolgt, wird Ihnen auf unserer Abrechnung immer erläutert oder Sie wenden sich an unsere MitarbeiterInnen vom Servicezentrum, die Ihnen Ihre Fragen unter der Rufnummer 0851 560-490 gerne beantworten.
FAQ´s Wasser
Das Trinkwasser der Stadtwerke Passau GmbH wird permanent durch chemische und biologische Analysen überwacht und kann bedenkenlos getrunken werden. Generell ist Trinkwasser in Deutschland eines der bestüberwachten Lebensmittel überhaupt. Die genaue Zusammensetzung unseres Trinkwassers hier in Passau können Sie unserer Trinkwasseranalyse entnehmen, die Sie hier einsehen können:
Das Trinkwasser ist für die Zubereitung von Babynahrung grundsätzlich geeignet. Sollte Ihr Baby auf gewisse Stoffe allerdings empfindlich reagieren oder der Kinderarzt empfiehlt besondere Nahrungszubereitung, so ist der Gebrauch des Trinkwassers mit dem Arzt abzusprechen.
Bei der Eignung von Wasser für die Zubereitung von Babynahrung ist die Nitrat-Konzentration von entscheidender Bedeutung. Das Trinkwasser im Netzgebiet der Stadtwerke Passau GmbH liegt unter dem Grenzwert für Nitrat.
Die Stadtwerke Passau fördern das Trinkwasser auf der Insel Soldatenau, wo es über Brunnen aus dem Grundwasserbegleitstrom des Inns entnommen wird – um die hohe Qualität des Wassers zu erhalten, ist es daher auch nicht erlaubt, die Insel zu betreten. Darüber hinaus ist die Insel als Naturschutzgebiet, sowie als FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) ausgewiesen.
Nein, denn das Trinkwasser aus unserer Region ist von Natur aus gefiltert, da es auf dem Weg zu unseren Brunnen viele Kilometer durch reinigende Bodenschichten fließt.
Durch regelmäßige Analysen wird die ordnungsgemäße Beschaffenheit unseres Trinkwassers sichergestellt.
Grundsätzlich unterscheiden wir in zwei Zuständigkeitsbereiche.
Bei einem Rohrbruch außerhalb des Hauses rufen Sie bitte umgehend die Störungsstelle der Stadtwerke Passau an. Diese ist für Sie 24/7 unter der Rufnummer 0851/6069 erreichbar.
Bei einem Rohrbruch innerhalb des Hauses ist der Eigentümer selbst verantwortlich. Für die Beseitigung des Störfalles setzen Sie sich mit Ihrem Installateur in Verbindung.
In Deutschland liegt der durchschnittliche Wasserverbrauch einer Person bei ca. 126 Liter am Tag, das entspricht ca. 45 m³ pro Jahr.
Bequem online über Formular "Abmeldung" oder schriftlich an
Stadtwerke Passau GmbH
Regensburger Str. 29
94036 Passau